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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Software

Die nachfolgenden Allgemeinen Lizenzbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und der Firma schirner-solutions KG, Mainleus, über die Überlassung von Software gegen die Zahlung von Lizenzgebühren.
Diese Lizenzbedingungen gelten nicht für unentgeltliche Überlassung von Software.

1. Umfang der Nutzungsrechte
Eine Lizenz für die Software gibt Ihnen die Berechtigung, die auf den mitgelieferten Datenträgern gespeicherte Software oder von einem Download-Server herunter geladene Software gleichzeitig auf höchstens so vielen Computern zu nutzen, wie Sie Lizenzen für die Software besitzen.
Auf welche Weise und wie oft Sie die Software benutzen dürfen, richtet sich nach der Art und der Anzahl der Lizenz(en), die Sie erworben haben.

a) Umfang der Nutzungsrechte – Client-Lizenz
Haben Sie eine Client-Lizenz für die Software erworben, so darf die Software zu einem Zeitpunkt auf genau einem Computer installiert sein. Auf dem Computer, auf dem die Software installiert ist, kann die Software zu einem Zeitpunkt genau einmal benutzt werden. Eine namentliche Festlegung auf einzelne Projektmitglieder erfolgt nicht. Die Nutzung der Software beginnt, wenn ein Projektmitarbeiter die Software aufruft und endet, wenn der Mitarbeiter die Software schließt.
Die Nutzung der Software ist Ihnen auf unbegrenzte Dauer gestattet.
Die Nutzungsrechte im Rahmen der Arbeitsplatz-Lizenz sind weltweit gültig, nicht ausschließlich und nicht übertragbar.

b) Umfang der Nutzungsrechte – Serverlizenz
Für den Fall, dass die Software aus zwei Bestandteilen besteht, einer Client-Software, die je Client installiert und einer Server-Software, die einmal für alle Clients installiert wird, so gelten folgende Nutzungsrechte für die Server-Software: Die Server-Software darf zu einem Zeitpunkt genau einmal auf einem Server-Computer installiert sein und zu einem Zeitpunkt genau einmal als Service auf dem Server-Computer benutzt werden. Die Nutzung der Server-Software beginnt, wenn der Service gestartet und endet, wenn der Service beendet wird. Der Service unterstützt gleichzeitig beliebig viele angemeldete Nutzer, die die Client-Software installiert haben und nutzen.
Die Nutzung der Server-Software ist Ihnen auf unbegrenzte Dauer gestattet.
Die Nutzungsrechte im Rahmen der Serverlizenz sind weltweit gültig, nicht ausschließlich und nicht übertragbar.

c) Umfang der Nutzungsrechte Client-Server-Lizenz
Haben Sie eine Client-Access-Lizenz für die Software erworben, so arbeitet die Client-Software mit der Server-Software über ein Netzwerk zusammen. Für die Server-Software wird eine gesonderte Serverlizenz benötigt. Der Umfang der Nutzungsrechte der Serverlizenz ist unter b) festgelegt. Nachdem der Service mit der Server-Software gestartet ist, stellt die Server-Software der Client-Software beim Beginn einer Session des Nutzers für die Dauer dieser Session eine Client-Server-Lizenz zur Verfügung. Nach Beendigung der Session des Nutzers erhält die Server-Software die Client-Access-Lizenz zurück, so dass sie erneut für andere Sessions vergeben werden kann.
Es können höchstens so viele Nutzer die Client-Software gleichzeitig für Sessions mit der Server-Software nutzen, wie sie Client-Server-Lizenzen erworben haben. Eine namentliche Festlegung auf einzelne Nutzer erfolgt nicht. Sie können die Client-Software - unabhängig von der Anzahl der Client-Server-Lizenzen - auf einer beliebigen Anzahl von Arbeitsplätzen installieren, so dass jeder Mitarbeiter die Möglichkeit hat, die Software zu nutzen. Eine Session beginnt, wenn der Nutzer die Client-Software startet und sich bei der Server-Software anmeldet. Die Session endet, wenn der Nutzer die Client-Software beendet. Die Anmeldung bei der Server-Software ist nur dann möglich, wenn mindestens eine freie Client-Server-Lizenz zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Verfügung steht.
Die Nutzung der Client-Software ist Ihnen auf unbegrenzte Dauer gestattet.
Die Nutzungsrechte im Rahmen der Client-Server-Lizenz sind weltweit gültig, nicht ausschließlich und nicht übertragbar.

2. Urheberrecht
schirner-solutions hat die alleinigen, ausschließlichen Rechte an der Software. Die Überlassung einer Lizenz gewährt Ihnen allein das Recht zur Nutzung der Software in dem Umfang, der durch diese Allgemeinen Lizenzbedingungen eingeräumt wird; alle Urheberrechte verbleiben vollständig bei schirner-solutions .
Sie dürfen entweder
(a)  eine einzige Kopie der Software ausschließlich für Sicherungs- und Archivierungszwecke herstellen
 oder
(b) die Software auf einen einzigen Permanentspeicher übertragen, sofern Sie das Original ausschließlich für Sicherungs- oder Archivierungszwecke aufbewahren.
Das Kopieren der beiliegenden Handbücher zur Software ist nicht gestattet.

3. Weitere Nutzungsbeschränkungen
Sie dürfen die Software weder vermieten noch verleasen oder verleihen.
Es ist nicht gestattet, die Software oder ihre Datenstrukturen zurückzuentwickeln oder in der Software die Prüfungen für die Verfügbarkeit von Lizenzen zu verändern.

4. Gewährleistung
schirner-solutions gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen gemäß den Vereinbarungen arbeitet.
Diese Gewährleistung wird von schirner-solutions als Hersteller der Software übernommen und ersetzt oder beschränkt nicht etwaige gesetzliche Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche, die Sie gegenüber dem Verkäufer haben, von dem Sie die Datenträger mit einer Kopie der Software erworben haben.

a) Erfüllung der Gewährleistung
schirner-solutions erfüllt seine übernommene Gewährleistung nach seiner Wahl entweder (a) durch Rückerstattung des bezahlten Preises oder (b) durch Reparatur oder den Ersatz fehlerhafter Software. Fehlerhafte Software ist an schirner-solutions zurückzugeben.
Ein Gewährleistungsanspruch besteht nicht, wenn die Fehlerhaftigkeit der Software durch einen Unfall, durch Missbrauch oder fehlerhafte Anwendung verursacht wird. Für eine Ersatz-Software übernimmt schirner-solutions eine Gewährleistung für den Rest der ursprünglichen Gewährleistungszeit, mindestens jedoch für weitere 30 Tage, gerechnet vom Datum der Entgegennahme der Ersatzsoftware an.

b) Keine Gewährleistung für bestimmte Verwendungszwecke
schirner-solutions übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software für die von Ihnen bestimmten Zwecke, für die Sie die Software einsetzen wollen, tauglich ist oder mit anderer, von Ihnen gewählter Software kompatibel ist. Sie tragen die alleinige Verantwortung für Auswahl, Installation und Nutzung sowie für die damit beabsichtigten Ergebnisse.

5. Haftung – Keine Haftung für Folgeschäden
Mit Ausnahme von vorsätzlichen oder durch grobe Fahrlässigkeit verursachten Schäden haftet schirner-solutions nicht für irgendeinen Schaden, der durch die Verwendung oder die Unmöglichkeit der Verwendung der Software verursacht worden ist. Dies gilt ohne Ausnahme auch für entgangenen Geschäftsgewinn, Betriebsunterbrechungen, entgangene Geschäftsinformation oder anderen wirtschaftlichen Verlust, auch wenn schirner-solutions vorher auf die Möglichkeit eines solchen Schadens hingewiesen wurde. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet schirner-solutions nur, sofern eine vertragswesentliche Pflicht verletzt wird.
Die Haftung von schirner-solutions ist auf den Betrag beschränkt, den Sie für die Software bezahlt haben.
Die Beschränkung der Haftung gilt nicht für Schäden, die auf der Verletzung des Körpers, Lebens oder der Gesundheit beruhen.

6. Deutsches Recht
Der Vertrag für die Überlassung von Software unterliegt dem deutschen Recht. Der Vertragsort und der Gerichtsstand ist Kulmbach.
Ihre Allgemeinen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen finden keine Anwendung.

 

Webhosting


Vertragsbedingungen

1.1 Die Firma solutionS – nachstehend Anbieter genannt – erbringt die Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichenden Einkaufs- oder sonstigen Bedingungen des Vertragspartners – nachstehend Kunde genannt – wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Zustandekommen des Vertrags

2.1   Durch Unterzeichnung eines Auftrages / einer Bestellung unterbreitet der Kunde gegenüber dem Anbieter ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages, eine Invitatio ad offerendum. Er ist an sein Angebot für die Dauer von 4 (vier) Wochen nach Eingang des Vertrages beim Anbieter gebunden.

2.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Annahme des Antrages innerhalb der in Punkt 2.1 genannten Frist schriftlich bestätigt oder mit der tatsächlichen Ausführung der Leistungen beginnt.

2.3 Die Angebote des Anbieters sind stets frei bleibend und unverbindlich. Der Anbieter kann den Vertragsabschluss von der Vorlage eines schriftlichen Vollmachtsnachweises, einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung eines deutschen oder eines weltweit anerkannten und gängigen Kreditinstituts abhängig machen.
Kündigung

3.1 Es wird, sofern in den Einzelverträgen nicht anders geregelt, für individuelle Leistungungen eine Vertragsmindestlaufzeit von 6 (sechs) Monaten vereinbart.
Die Vertragslaufzeit von Hostingpaketen und Domains ergibt sich grundlegend aus dem Abrechnungszeitraum, welcher auf der jeweiligen Rechnung ersichtlich ist.

3.2 Soweit im Vertrag zwischen den Parteien nicht abweichend geregelt, kann das Vertragsverhältnis nach Ablauf einer etwaigen vereinbarten Mindestlaufzeit mit einer Frist von 4 (vier) Wochen zum Ende des Vertragsmonats ordentlich gekündigt werden. Für Sonder- und Aktionsangebote – insbesondere Angebote mit jährlicher Zahlungsweise – können abweichende Kündigungsfristen bestehen, sofern auf den Internetseiten oder im Angebot darauf hingewiesen wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

3.3 Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Wünscht der Kunde eine sofortige Kündigung, so wird der Anbieter dieser nachkommen, insbesondere bei der Freigabe bzw. Transfer von Domainnamen zu einem anderen Anbieter.
Ungeschuldet der vorzeitigen Freigabe von Leistungen sind die für die verbleibende Vertragslaufzeit geschuldeten Gebühren weiterhin fällig. Wurden diese bereits im Voraus für einen Vertragszeitraum beglichen, erfolgt keine Erstattung.
Leistungsumfang und Pflichten des Anbieters

4.1 Der Anbieter bietet dem Kunden den Zugang zu der bestehenden Kommunikations-Infrastruktur, die Bereitstellung von Speicherplatz auf einem Server, die Nutzung von Mehrwertdiensten, die Wartung und Administration von Datenverarbeitungsanlagen und Kommunikationsinfrastrukturen an. Einzelheiten und Umfang der Leistungen ergeben sich abschließend aus dem schriftlichen Hauptvertrag.

4.2 Soweit der Anbieter entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch des Kunden oder ein Kündigungsrecht ergibt sich daraus nicht.

4.3 Der Anbieter ist berechtigt, das sich aus dem Vertrag ergebende Leistungsangebot zu ändern, zu reduzieren oder zu ergänzen sowie den Zugang zu einzelnen Leistungen aufzuheben, wenn und soweit hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird.

4.4 Die Kunden sind rechtzeitig über Änderungen gemäß Punkt 4.3 zu informieren.
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

5.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste des Anbieters sachgerecht zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet,
den Anbieter unverzüglich über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren
die Zugriffsmöglichkeiten auf die Dienste des Anbieters nicht missbräuchlich zu nutzen und rechts- und/oder gesetzeswidrige Handlungen zu unterlassen.
Insbesondere ist es dem Kunden untersagt,
die Leistungen anderer Teilnehmer der Anbieterdienste unberechtigt zu nutzen;
nicht im Vertrag vereinbarte Dienste unberechtigt zu nutzen sowie Passwörter, E-Mails, Dateien o.ä. anderer Teilnehmer der Anbieterdienste oder des Systemoperators zu entschlüsseln, zu lesen oder zu ändern;
einzelne Anwendungen lizenzierter Anwendungssoftware über die Dienste des Anbieters unberechtigt zu verbreiten,
Kommunikationsdienste zu unterbrechen oder zu blockieren, etwa durch Überlastungen, soweit dies vom Kunden zu vertreten ist;
strafbare Inhalte jeglicher Art über Dienste des Anbieters zu verbreiten oder zugänglich zumachen;
dies gilt insbesondere für pornographische, Gewalt verherrlichende Inhalte oder solche, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind, wie nationalsozialistische oder terroristische Inhalte sowie für Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger Parteien, Vereinigungen oder ihrer Ersatzorganisationen;
sich oder Dritten pornographische Inhalte zu verschaffen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern oder sonstigen, gesetzlich geschützten Personen zum Gegenstand haben.
Im Falle vertraglicher Zuwiderhandlung (insbesondere o.g. Punkte) erstattet der Kunde dem Anbieter entstandenen sachlichen und personellen Aufwand sowie entstandene Auslagen.
die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am Anbieternetz einschlägig sein sollten;
den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes und den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen;
seine Internet-Seiten so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers durch Skripte oder Programme, welche eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, zu vermeiden;
für den Anbieter erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung zu erleichtern und zu beschleunigen;
nach Abgabe einer Störungsmeldung des Anbieters die durch die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden (außerhalb des definierten Vertrags- und Leistungsumfangs) vorlag.

5.2 Verstößt der Kunde gegen die in Absatz 1.b) und 1.c) genannten Pflichten, ist der Anbieter sofort und in den übrigen Fällen mit Ausnahme von Absatz 1.g) nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

5.3 Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander können im Wege einer Benutzerordnung partnerschaftlich vereinbart werden.

5.4 In den Fällen des Absatzes 1.c) ist der Anbieter neben der Berechtigung zur fristlosen Kündigung befugt, bei Bekanntwerden eines Verstoßes des Kunden in der dort ausgeführten Art mit sofortiger Wirkung den Zugang zu den sich aus dem Leistungsumfang ergebenen Dienste zu sperren.
Nutzung durch Dritte

6.1 Eine direkte oder unmittelbare Nutzung der Anbieterdienste durch Dritte ist gestattet. Der Kunde darf die Leistungen für seine Zwecke verwenden, weiterverkaufen und untervermieten. Dieser hat Dritte ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Der Kunde steht dem Anbieter gegenüber für die Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen durch den Dritten in der gleichen Weise ein, wie er selbst für deren Einhaltung einzustehen hätte.

6.2 Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch Dritte entstanden sind. Gleiches gilt im Falle der unbefugten Nutzung der Dienste durch Dritte, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die unbefugte Nutzung durch eine Umgehung oder Aufhebung der Sicherungseinrichtungen des Anbieters erfolgt ist, ohne dass er diese zu vertreten hat.
Zahlungsbedingungen

7.1 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, stellt der Anbieter dem Kunden die vereinbarten Leistungen zu den jeweils gültigen Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19% in Rechnung. Die Rechnungsstellung von fixen Entgelten erfolgt monatlich im Voraus, von verbrauchsabhängigen Entgelten jeweils zu Beginn des Folgemonats. Die jeweils anfallenden Vergütungen werden mit Rechnungsstellung ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig. Der Rechnungsbetrag muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf dem Konto des Anbieters gutgeschrieben sein.

7.2 Ist das Entgelt verbrauchsunabhängig für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so werden diese für jeden Tag mit 1/30 des Monatsentgeltes berechnet.

7.3 Leitungs- und Kommunikationskosten (Telefongebühren) zwischen Kunden und dem Anschlusspunkt des Anbieters sind vom Kunden zu tragen. Insofern bei einem Anschluss auf Anbieterseite gesonderte Kosten (z.B. Terminal-Adapter, exklusive Modem-Bereitstellung etc.) entstehen, werden diese dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
Aufrechnungs-, Zurückbehaltungsrecht und Leistungsstörung

8.1 Gegen die Ansprüche des Anbieters kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen solcher Gegenansprüche zu, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren wie diejenigen Ansprüche, denen das Zurückbehaltungsrecht entgegengehalten wird.

8.2 Schadensersatzansprüche aufgrund von Liefer- und Leistungsstörungen sind ausgeschlossen, soweit diese vom Anbieter nicht aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten sind.

8.3 Unterschreitet der Anbieter die Verfügbarkeit seiner Dienste von 95% im Jahresmittel, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren ab dem Zeitpunkt des Eintritts bis zum Wegfall der Behinderung entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn
der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst oder die dritte zu vertreten haben, nicht mehr auf die Anbieter-Infrastruktur zugreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann und
die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.

8.4 Bei Ausfall von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters liegenden Störung ist die Minderung ausgeschlossen. Gleiches gilt für den Ausfall von Diensten aufgrund notwendiger Betriebsunterbrechungen gemäß Punkt 10 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Zahlungsverzug

9.1 Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen gesetzlichen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls der Anbieter in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist dieser berechtigt, den Schaden geltend zu machen. Der Kunde ist berechtigt, dem Anbieter nachzuweisen, dass als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

9.2 Der Anbieter kann das Vertragsverhältnis außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist kündigen oder ein Zurückbehaltungsrecht an den ihr obliegenden Leistungen geltend machen – insbesondere den Abruf der Domains, den Anschluss des Servers zum Netz oder die Leitungsverbindung des Kunden unterbrechen – wenn dieser sich mit der Zahlung der geschuldeten Beträge ganz oder teilweise länger als einen Monat in Verzug befindet, der Anbieter den Kunden unter Fristsetzung gemahnt und auf die möglichen folgender Kündigung und des Zurückbehaltungsrechtes hingewiesen hat.

9.3 Die Geltendmachung weiterer rechtlicher Ansprüche bleibt dem Anbieter vorbehalten
Verfügbarkeit der Dienste


10 Der Kunde wird hiermit gemäß § 33 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) davon unterrichtet, dass der Anbieter personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.

11 Soweit sich der Anbieter Dritter zu Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist der Anbieter berechtigt, die Teilnehmerdaten unter Beachtung der Regelung des § 28 BDSG offen zu legen. Dazu ist der Anbieter im Übrigen in den Fällen berechtigt, in denen die Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen und Fehlern in den Anlagen des Anbieters sowie in den in Anspruch genommenen Anlagen Dritter die Übermittlung von Daten nötig machen.

11.1 Der Anbieter erklärt, dass seine Mitarbeiter, die im Rahmen dieses Vertrages tätig werden, auf das Datengeheimnis gemäß § 5 BDSG verpflichtet worden sind und der Anbieter die nach § 9 BDSG erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen hat, um die Ausführung der Vorschriften des BDSG zu gewährleisten.
Haftung und Haftungsbeschränkungen

12.1 Der Anbieter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Anbieter in demselben Umfang.

12.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (12.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
Schlussbestimmungen

13.1 Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Sitz des Anbieters in Kulmbach in der Bundesrepublik Deutschland.

13.2 Verträge, die aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden, unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Bestimmungen des internationalen einheitlichen Kaufgesetzes (UN-Kaufrecht) sind – soweit zulässig – abbedungen.

13.3 Gegenüber vollkaufmännischen Kunden gilt der Sitz des Anbieters als Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis. Ebenso gilt dies gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen. Der Anbieter ist jedoch auch berechtigt, am Wohnsitz des Kunden zu klagen
Schriftformerfordernis und Vertragsänderung